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Fachhochschule Dortmund

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Hochschulwahlversammlung

Die Mitglieder des Senats und des Hochschulrats bilden die Hochschulwahlversammlung. Die Aufgabe dieses Gremiums ist die Wahl und die Abwahl der Rektoratsmitglieder.

Amtszeiten der durch die Hochschulwahlversammlung gewählten Positionen

  • Die Amtszeit der Kanzlerin beträgt 10 Jahre (§5 Abs. 2 GO).
  • Die erste Amtszeit der Rektorin beträgt 6 Jahre, weitere Amtszeiten 4 Jahre (§17 Abs. 5 HG).
  • Die Amtszeit der nicht hauptberuflichen Prorektor*innen endet spätestens mit der Amtszeit der Rektorin.
  • Am 7. September 2022 hat die Hochschulversammlung die amtierende Rektorin gewählt. Sie trat das Amt zum 1. Juli 2023 an.
  • Am 1. Februar 2023 hat die Hochschulwahlversammlung über das Team der Prorektor*innen (Öffnet in einem neuen Tab)  entschieden.

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