Nach der Eröffnung des Fachtages durch Prof. Dr. Michael Boecker und Dr. Michael Weber begrüßte Prof. Dr. Katja Nowacki, Dekanin des Fachbereichs Angewandte Sozialwissenschaften, die Gäste und lieferte schon erste Ansatzpunkte für eine kritische Diskussion des Wirkungsbegriffs in der Sozialen Arbeit. Sehr beeindruckend stellte Pablo Arias Meneses vom Rahel Varnhagen Kolleg in Hagen, die Wanderausstellung „Behinderung im Wandel der Zeit. Verfolgung und Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in Hagen“, vor. Das Projekt ist ein Kooperationsprojekt des Fachbereichs Angewandte Sozialwissenschaften der FH Dortmund mit dem Caritasverband Hagen e.V. und dem Rahel Varnhagen Kolleg und schildert die Verbrechen der Nationalsozialisten an Menschen mit Behinderungen.
Zum Einstieg in den Fachdiskurs reflektierten Prof. Dr. Michael Boecker und Dr. Michael Weber den Wirkungs- und Wirksamkeitsbegriff in der Sozialen Arbeit und im BTHG und wiesen dabei auf die sozialwissenschaftlichen Fallstricke hin. Der erste Blick über den Tellerrand gelang Dr. Klaus Koch, Leiter des Ressorts Gesundheitsinformation am IQWiG, in dem er über Evidenzbasierte Entscheidungen im deutschen Gesundheitswesen referierte und dabei den Wert sogenannter RCT-Studien hervorhob. Mit Dr. Stefanie Albus, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Bielefeld, gelang es einen kritischen Rückblick auf die Wirkungsforschungen in der Jugendhilfe zu werfen und Chancen sowie Risiken für den Wirkungsdiskurs in der Eingliederungshilfe nachzuzeichnen. Prof. Dr. Sebastian Noll, von der Hochschule Mittweida, stellte als letzter Referent die Prinzipal-Agent-Theorie in den Mittelpunkt seiner Überlegungen und verdeutlichte das große Potential zu mehr Verlässlichkeit und Hilfestellungen für Menschen mit Behinderungen zu kommen und damit die Praxis zu stärken.
Den Abschluss der Veranstaltung bildete eine Podiumsdiskussion mit den Referent:innen des Fachtages. Hierbei wurden erste Zielkoordinaten für die Messung von Wirkung und Wirksamkeit im BTHG kritisch diskutiert. Sehr deutlich wurde dabei, dass beide Begriffe höchst normativen Zuschreibungen unterliegen und es bis dato keinen gesellschaftspolitischen Konsens darüber gibt, was denn überhaupt eine wirksame Eingliederungshilfe leisten muss oder soll.