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Personalvertretung

Die gewählten Personalvertretungen an der Fachhochschule Dortmund nehmen die Aufgaben wahr, die ihnen durch das Landespersonalvertretungsgesetz, Schwerbehindertengesetz und andere Gesetze übertragen worden sind.

Personalräte

Die Personalräte der FH Dortmund vertreten die Interessen der Beschäftigen. Grundaufgabe der Personalräte ist, die Gleichbehandlung von Dienststellenangehörigen und Bewerber*innen zu überwachen. Neben zahlreichen anderen Tätigkeiten wachen Sie über die Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen und Tarifverträgen und verhandeln Dienstvereinbarungen. 

An der Fachhochschule Dortmund gibt es einen Personalrat für wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigte und den Personalrat der Beschäftigten in Technik und Verwaltung. Die unter 18-jährigen Beschäftigten sowie die Auszubildenden und Beamtenanwärter*innen besitzen eine eigene Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) unterstützt Beschäftigte bei der Wahrung Ihrer Rechte und der Ausstattung von bedarfsgerechten Arbeitsplätzen. Sie setzt sich hochschulweit für die Verbesserung der Bedingungen für Menschen mit (Schwer-)Behinderung ein, insbesondere im Bereich der Barrierefreiheit. Die SBV unterstützt Bewerber*innen mit (Schwer-)Behinderung oder Gleichstellung und achtet auf die Gleichbehandlung dieser.

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